Mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen

Mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen

Berlin – Immer mehr Zahnärzte kooperieren mit Pflegeeinrichtungen, um die Mundge­sund­heit von gesetzlich krankenversicherten Patienten in Heimen zu verbessern. Das ist ein zentrales Ergebnis des ersten gemeinsamen Evaluationsberichts der Kassenzahn­ärzt­lichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Demnach steht statis­tisch in jedem dritten Pflegeheim ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmen­verein­barung zur Verfügung.

„Dank der Zusammenarbeit von Pflegeheimen und Kooperationszahnärzten wird die Ver­sorgung der Heimbewohner immer besser“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie beispielsweise immobile oder demenziell Erkrankte profitierten von der regelmäßigen und präventions­orientierten Versorgung der Zähne direkt in den Pflegeheimen.

„Bei vielen Heimbewohnern können durch diese Vor-Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahnschmerzen oder Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden“, so Stoff-Ahnis. Dass die Zahl der Kooperationsverträge stetig steige, zeige zudem, dass alle Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen.

So gibt es der Auswertung zufolge derzeit bundesweit etwa 4.300 Verträge. Das ent­spricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018 entfielen 89 Pro­zent der Besuche auf Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung.

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